Marion Uhse
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      Praxis für psychosoziale Gesundheit & Coaching

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis für psychosoziale Gesundheit & Coaching für Psychotherapie, Coaching & Trainings

 

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychotherapeutin, Coach und Trainerin Marion Uhse (nachfolgend Therapeutin/Coach/Trainer genannt) und dem/der Patient/in, Coachee, Trainee als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Patient/in, Coachee/Trainee das generelle Angebot der Therapeutin/ des Coaches/ der Trainerin, die Psychotherapie (Behandlung von psychischen Erkrankungen), die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) und die gezielte Schulung von Fähigkeiten zur Optimierung von Fachkompetenzen (Training) annimmt. Dazu gehören u.a. Entspannungs-maßnahmen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, sowie Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.

3) Die Therapeutin/ der Coach/ die Trainerin ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin/ des Coaches/ der Trainerin für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Die Therapeutin/Coach/Trainerin erbringt ihre Dienste gegenüber dem/der Patient/in, dem/der Coachee/Trainee in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Psychotherapie, Beratung, Schulung, Entspannung, Ressourcierung und Prävention anwendet. 

Die Therapeutin/Coach/Trainerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Patient/in/Coachee/Trainee entsprechen, sofern der/die Patient/in/Coachee/Trainee hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der/des Patient/in/Coachees/Trainees kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Behandlungs-, Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee/Trainee.

Eine allgemeine Einschätzung zur Behandlungsdauer gibt es oft nicht. Die Dauer der verschiedenen Settings wird bei jedem Menschen individuell verlaufen. Diese hängt von der Problemstellung, der Dringlichkeit, den Zielen, Ihrer Persönlichkeit, Ihrer Veränderungsbereitschaft, Ihrer neuronalen Vernetzungsfähigkeit, Ihrer biografischen und epigenetischen Hintergründe und vielen weiteren Faktoren ab.

Soweit der/die Patient/in/ Coachee/Trainee die Anwendung von Behandlungsmethoden, Maßnahmen oder Regulierungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach den bisher wissenschaftlich anerkannten Methoden behandelt/gecoacht/trainiert werden will, hat er/sie das der Therapeutin/ Coach/Trainerin gegenüber zu erklären.

§ 3a Rechtliche Rahmenbedingungen der Psychotherapeutin, der Coach/ der Trainerin

1) Die Therapeut/in/ Coach/Trainer wird keine Krankschreibungen vornehmen und sie wird keine Medikamente verordnen.

2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. 
Der/die Patient/in/ Coachee/Trainee trägt während des gesamten Behandlungs-, Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. 
Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

§ 3b Mitwirkung der/des Patient/in/Coachees/Trainees

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Patient/in/Coachee/Trainee nicht verpflichtet. Eine Psychotherapie, ein Coaching oder ein Training ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Patient/in/Coachee/Trainee sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung/ Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Ressourcierungs-Übungen und anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Patient/in/Coachee/Trainee bestimmend sein.

3) Die Therapeutin/Coach/Trainerin ist berechtigt, die Behandlung/Beratung/Schulung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Patient/in/ Coachee/Trainee die psychotherapeutische Behandlung, das Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
4) Auch der/die Patientin/Coachee/Trainee hat das Recht, die Behandlung/Beratung/ Schulung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben sein sollte. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

§ 4 Honorierung der Therapeutin/ Coach/Trainerin

1) Die Therapeutin/Coach/Trainerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Therapeutin/Coach/Trainerin und dem/der Patient/in/Coachee/Trainee vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Therapeutin/Coachs/Trainerin aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder -Verzeichnisse gelten nicht.

2) Die Honorare sind nach jedem Termin von der/dem Patient/in/Coachee/Trainee innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Behandlungs-, Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.

3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Patient/inCoachee/Trainee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. 

Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Patient/in/Coachee/Trainee 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann von der Therapeutin/Coach/Trainerin verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten der Therapeutin/Coach/Trainerin abgesagt werden müssen, werden dem/der Patient/in/Coachee/Trainee selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Der/die Patient/in/Coachee/Trainee hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Therapeutin/Coach/ Trainerin. DieTherapeut/in/ Coach/ Trainerin schuldet in diesem Fall keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Behandlungs-, Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzügl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Die Therapeutin/Coach/Trainerin behandelt die Daten des/der Patient/inCoachee/Trainee vertraulich (entsprechend der DSGVO) und erteilt bezüglich der Inhalte der Sitzungen, Gespräche und Übungen sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Patient/in/Coachee/Trainee Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Patient/in/Coachee/Trainee. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Patient/in/Coachee/Trainee erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Patient/in/Coachee/Trainee zustimmen wird.

2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Therapeutin/Coach/Trainerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehepartner/innen, Verwandte, Familienangehörige, Kolleg/innen oder Vorgesetzte.

3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Behandlung, Beratung, Schulung persönliche Angriffe gegen die Therapeut/in/Coach/Trainerin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Die Therapeut/in/Coach/Trainerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem/der Patient/in/ Coachee/Trainee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu. Er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der/die Patient/in/Coachee/Trainee ein detailliertes Protokoll über die psychotherapeutische Behandlung/ das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt die Therapeut/in/Coach/Trainerin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 6 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Trainingsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.