Marion Uhse
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      Praxis für psychosoziale Gesundheit & Coaching


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Somatic Experiencing (SE)®

Unser jetziger körperlicher und seelischer Zustand ist die Summe unseres bisherigen Lebens und in jedem Symptom steckt der Same für einen Heilungsprozess. 


"Nicht das Vielwissen sättigt die Seele und gibt ihr eine Befriedigung,
sondern das innere Schauen und Verkosten der Dinge."   (Ignatius von Loyola)

Traumatische Erfahrungen sind oft mit Todesangst, Übererregung, Dissoziation, Starre und Übererregung verbunden. Trauma-Folgestörungen entstehen, wenn diese außergewöhnlichen Erregungszustände und diese Energie im Nervensystem  nicht wieder aufgelöst wird und im Körper eingefroren bleibt.

Viele Probleme sind eher mit biologischen Mechanismen als mit dem Verstand und mit der Logik zu verstehen und  können nur mit  den Mechanismen der Selbstheilungskräfte gelöst werden.

Unser Körper wartet nur darauf, dass wir ihm endlich eine Form von Aufmerksamkeit entgegenbringen, die er braucht, um seine Selbstheilungskräfte entfalten und sich selbst regulieren zu können.

 S o m a t i c ‐ E x p e ri e n c i n g (SE)®ist eine Kurzzeit-Traumatherapie-Methode und eine  körperorientierte psychophysiologische Behandlungsmethode zur Auflösung der Folgen von Schock und Trauma. 

Die Verarbeitung von überwältigenden Erlebnissen, Schocktraumata wie Verkehrsunfällen, Stürzen, Operationen, schweren Krankheiten, Missbrauch, Gewalt und Bedrohung, Verlust eines nahen Menschen, Naturkatastrophen, Krieg u.a. mehr erfordert bei therapeutischen Maßnahmen eine besondere Sichtweise. 


Dr. Peter Levine entwickelte diese Methode. Er fand heraus, dass Trauma-Symptome nicht durch das bedrohliche Ereignis selbst verursacht werden, sondern sie entstehen dadurch, dass die Reste der aktivierten „Überlebenskampf-Energie“ nicht reguliert werden.

Mit SE können Betroffene auf sanfte und natürliche Art die Wahrnehmungen ihrer eigenen Körperempfindungen nutzen, um die Heilung ihrer Traumata in Gang zu setzen.
Dabei müssen verdrängte Erinnerungen nicht ins Bewusstsein geholt werden und das Durchleben und bewusste Erinnern der schlimmen Erfahrung bleibt erspart.

In einer Somatic-Experiencing-Sitzung werden wir mit unserer angeborenen inneren Immunität gegen Traumata in Kontakt gebracht und lernen, traumatische Reaktionen wie Übererregung, Dissoziation und Starre zu regulieren.

Der Schlüssel zur Auflösung Ihrer traumatischer Erfahrungen liegt darin, dass wir lernen, die im Körper zurückgebliebenen ungenutzten „Überlebens-Energien“ allmählich zu reaktivieren und zu neutralisieren.  


“People often make a division between body and mind, but there is 

no separation between them.”

Thich Nhat Hanh



 Bei welchen Symptomen kann Somatic Experiencing helfen?

Störungen des Nervensystems:
- sensorisch und motorisch, degenerative Störungen, je nach Fortschritt
- diffuse Störungen mit unklarer Diagnose besonders nach Unfällen
- Störungen der Sinnesorgane, (z.B. der Augen, Ohren)

Körperliche Symptome und Syndrome:
- Schmerzen, chronische (z.B. Fibromyalgie, Arthritis, Rheuma, u.ä.)
- Nervenschmerzen, Zittern, Zucken, usw.
- Schleudertrauma, Blockierung des Iliosakralgelenkes, Nacken- und Rückenbeschwerden
- Migräne, chronische Kopfschmerzen
- Verdauungsstörungen, chronische, starkes PMS (Prämenstruelles Syndrom)
- Gleichgewichts- und Sinnesstörungen, Schwindel, Verlust des Tastgefühls
- Schwäche und körperliches Leeregefühl
- in Einzelfällen zur Unterstützung des Heilungsprozesses auch bei schweren Schädigungen des
   zentralen Nervensystems wie Apoplexie, Apallisches Syndrom, Koma, MS oder M. Parkinson

Seelische / Psychische Symptome:
- Depressionen, Schlafstörungen aller Art
- Suchtverhalten: Alkohol, Essstörungen, Rauchen
- Niedrige Frustrationstoleranz, v.a. bei Kindern
- Psychisches Leeregefühl, Seelenleere, "lebendig tot"
- Totale Erschöpfung / Burnout, geringe Stresstoleranz
- Angststörungen, Phobien, Panikattacken
- Ständiges "Getriebensein" / keine Ruhe finden / Workaholic, ständige Gereiztheit
-  Dissoziationsstörungen

Geistige Symptome:
- Verwirrung, Desorientierung, Verlust der Mitte
- Fixierung auf bestimmte Gedanken und Themen
- Unaufhörliches Gedankendrehen / Grübeln, Antriebsmangel / Motivationslosigkeit
- Prüfungsangst, Konzentrationsstörungen (auch Kinder)
- Gedächtnislücken, Bilder nicht aus dem Kopf kriegen (besonders nach Unfall)

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Ethikrichtlinien von Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V.
 Präambel
 Somatic-Experiencing ist ein Konzept, das auf der Basis einer Grundqualifikation bei der Bewältigung belastender Ereignisse zur Anwendung kommt. Die Grundqualifikation ist Eingangsvoraussetzung für eine Teilnahme an einem Training in Somatic Experiencing (SE)®.Die Mitglieder des Vereins Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V. verpflichten sich, Somatic Experiencing im Rahmen ihrer Profession (z. B. Physiotherapie, Ärztliche Tätigkeit, Feldenkraislehre, Psychotherapie, Notfallhilfe) anzuwenden. Jede/r Somatic Experiencing Practitioner (SEP) und/oder Mitglied des Vereins Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V. bleibt neben diesen Ethikrichtlinien denen ihres/seines Fach- und/oder Berufsverbandes verpflichtet.Mit Beantragung der Teilnahme an einem Training in Somatic Experiencing (SE)® verpflichtet sich jede/rKollege/in schriftlich zur Einhaltung der in den folgenden Abschnitten aufgeführten berufsethischen Grundsätze.Die Ethik-Richtlinien ergänzen die Satzung des Vereins Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V.

Ethische Grundsätze von Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V.I. Allgemeine Ethische Grundsätze

1. Die Anwendung des SE-Konzeptes ist ausgerichtet auf die Bewältigung von belastenden Erlebnissen, diehäufig durch Grenzüberschreitungen bei den Klienten/innen gekennzeichnet sind. Daher kommt bei derBegleitung traumatisierter Menschen dem Schutz der jeweiligen individuellen Grenze eine besondere Bedeutung zu.
Jeder/jede Anwender von Somatic Experiencing (SE)® ist verpflichtet, berufsethische Grundsätze zurespektieren, die Abhängigkeit der Klienten/innen nicht auszunutzen, die besondere beraterische bzw.therapeutische Beziehung zu schützen und die eigene Kompetenz zu sichern.2. Es ist die Aufgabe des/r SE-Anwender sich auf die erhöhten Anforderungen, wie sie für die Bewältigungpsychischer Traumatisierungen erforderlich sind, entsprechend vorzubereiten und Vorsorge zu treffen. Dazumuss er/sie die Grenzen des beraterische bzw. therapeutischen Raumes verlässlich und sicher herstellen und bewahren. Die Verantwortung dafür endet nicht mit der Beendigung der Arbeitsbeziehung.3. Diese ethischen Grundsätze gelten in gleicher Weise für Beziehungen im Rahmen der Selbsterfahrung und der Supervision von Kollegen/innen und Ausbildungskandidaten/innen, im Rahmen der kollegialen Intervision sowie der Forschung.
 II. Spezielle Ethische Grundsätze
Insbesondere muss ein/e zertifizierte/r Somatic Experiencing Practitioner (im Folgenden der/die SEP genannt) und/oder ein Mitglied des Vereins Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V. folgende Grundsätze beachten:1. Gestaltung der Beziehung zu Klientinnen und KlientenDer/die SEP achtet jederzeit die Würde und Integrität eines/r Klienten/in.Der/die SEP ist verpflichtet, den beraterische bzw. therapeutischen Prozess durch Abstinenz zu sichern.Daraus folgt, dass er/sie niemals seine/ihre Autorität und professionelle Kompetenz missbräuchlich dafür einsetzt, durch den/die Klienten/in oder dessen/deren Familie Vorteile zu erzielen.Hierzu gehört jedwede Form der Hinnahme von Zuwendungen finanzieller oder sonstiger materiellerNatur, die nicht leistungsangemessen sind.Insbesondere nimmt er/sie keine sexuelle Beziehung zu Patienten/innen auf und nimmt nicht währendoder nach der SE-Arbeit an dem/der Klienten/in sexuelle Handlungen vor oder lässt diese zu.Es ist im Sinne des Abstinenzgebotes unzulässig, wenn der/die SEP eigene Bedürfnisse emotionaler,sexueller, wirtschaftlicher und sozialer Art missbräuchlich realisiert – auch dann, wenn der/die Klient/indieses bewusst wünscht.Für den/die SEP gilt das Abstinenzgebot auch über die Beendigung der Arbeitsbeziehung hinaus undendet frühestens nach einem Jahr.Zur Verantwortung des/der SEP gehören ebenfalls Zuverlässigkeit, klare Absprachen über Termin- vereinbarungen,das Setting und Honorare sowie eine grundsätzliche Informations- und Aufklärungspflicht.In besonderem Maße gilt die Aufklärungspflicht im Zusammenhang mit körperlicher Berührung:Über Art, Ort und beabsichtigten Effekt der Berührung muß Aufklärung erfolgen, bevor die Erlaubnis vondem/der Klienten/in eingeholt wird.Für körperliche Berührungen bedarf es der eindeutigen Zustimmungen des/der Klienten/in.Diese Aufklärungspflicht gilt auch im Rahmen der Selbsterfahrung und der Supervision vonKollegen/innen und Ausbildungskandidaten/innen, im Rahmen der kollegialen Intervision sowie derForschung.

2. Schweigepflicht und Datenschutz
Der/die SEP verpflichtet sich zur Wahrung des Berufsgeheimnisses und zur aktiven Sicherung der ihnenanvertrauten Informationen.Er/sie behandelt Informationen über Personen und Institutionen, die er/sie im Zusammenhang mit ihrerberuflichen Tätigkeit erhält, vertraulich.Die Weitergabe solcher Informationen ist nur statthaft, wenn sie im Interesse der Betroffenen und mit derenausdrücklicher Einwilligung geschieht.Ist die Weitergabe von Informationen durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben und/oder durch einezuständige Behörde angeordnet worden, muss dies den betroffenen Personen unter Angabe von Grund undInhalt der Information mitgeteilt werden.Video- und Audio-Aufnahmen z. B. für Supervisions- bzw. Forschungszwecke dürfen nur mit vorherigerschriftlicher Zustimmung des/der Klienten/in gemacht werden.Der/die SEP sorgt dafür, dass alle Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, vor dem ZugriffDritter geschützt werden.Der/die SEP beachtet die Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber seinen/ihren Klienten/innen unterwissenschaftlichen und berufsethischen Gesichtspunkten.Mitteilungen des/der Klienten/in behandelt der/die SEP vertraulich, auch über dessen/deren Tod hinaus,soweit gesetzliche Bestimmungen nichts anderes zwingend gebieten.Die Diskretions- und Schweigepflicht gilt auch für folgende Situationen:Selbsterfahrung, Supervisionen und kollegiale Beratungen sowohl im Ausbildungs- als auch reinkollegialen Kontextwissenschaftliche VeröffentlichungenForschungsprojekte mit/um Somatic Experiencing (SE)®den vorsorglichen Datenschutz bei eventuell eintretender Berufsunfähigkeit oder Tod des/der SEP imHinblick auf alle Aufzeichnungen über Klienten/innen.In Gruppensituationen gilt für die Diskretions- und Schweigepflicht über das oben aufgezählte hinaus:Teilnehmer von Ausbildungs-, Inter-bzw. Supervisions- und/oder Peergruppen bewahren gegenseitigeVertraulichkeit und geben keine Informationen über Gruppenmitglieder an Dritte weiter.Video- und Audio-Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung aller Gruppenmitglieder gemacht werden.Die Verwendung der Video-Aufzeichnungen von Demo-Sitzungen ist ausschließlich zu Lehr- bzw.Forschungszwecken gestattet und bedarf einer separaten schriftlichen Einverständniserklärung desDargestellten. Im Rahmen des SE Trainings werden dazu von den Trainern gesondertSchweigepflichtsentbindungen eingeholt.Im Übrigen gelten die Regeln der auf das Tätigkeitsfeld bezogenen Fach- und/oder Berufsverbände.
3. Berufliche KompetenzVerantwortlicher Umgang in der Anwendung von Somatic Experiencing (SE)® erfordert fachliche Kompetenz und in gleichem Maße eine verläßliche Fähigkeit, die eigene Aktivierung zu regulieren.Der/die SEP informiert sich über die rechtlichen Bedingungen seiner Berufstätigkeit kontinuierlich.Der/die SEP nimmt eigenverantwortlich an geeignetenFort- und Weiterbildungs- veranstaltungen sowie  Supervisionen und/oder  Intervisionen teil.Der/die SEP beschränkt ihre/seine Tätigkeit auf den Rahmen ihrer/seiner Kompetenz und ziehtgegebenenfalls Kollegen/innen oder andere Fachleute zu Rate. Auch ist er/sie gegebenenfalls zu weitererpersönlicher Selbsterfahrung bereit (um eine eigene psychische Belastung zu behandeln).Bei Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit, z.B. im Fall einer Krankheit oder bei Befangenheit, treffender/die SEP angemessene Vorkehrungen.

4. Kollegiales VerhaltenDer/die SEP begegnen ihren Berufskollegen/innen mit Respekt, üben keine unsachliche Kritik an derenBerufsausübung und enthalten sich diskriminierender Äußerungen. Sie achten darauf, dass interkollegialeKonflikte fair und ohne Machtmissbrauch ausgetragen werden. Diese wertschätzende Haltung gilt auchgegenüber anderen Therapiemethoden.

5. ForschungsvorhabenForschungsvorhaben, die Somatic Experiencing (SE)® als Teil der Forschung enthalten, können nur mitZustimmung durch die Ethikkommission durchgeführt werden.Auch gehört es zu den ethischen Verpflichtungen eines SEP und/oder Mitglieds des Vereins SomaticExperiencing (SE)® Deutschland e.V., das geistige Eigentum (z.B. Forschungsideen, -ergebnisse und Arbeiten) eines anderen zu achten und bei erlaubter Verwendung zu kennzeichnen.III. Verfahren bei Missachtung der ethischen GrundsätzeDer Vorstand ist der Einhaltung der Ethikrichtlinien verpflichtet. Um bei Hinweisen auf Missachtung der ethischenRichtlinien zu ermitteln, wird eine Ethikkommission eingesetzt.Die Ethikkommission wird vom Vorstand des Vereins Somatic Experiencing (SE) Deutschland e.V. ernannt undvon der Mitgliederversammlung bestätigt. Die Ethikkommission besteht aus 5 Personen und wird für einenZeitraum von 4 Jahren ernannt. Beide Geschlechter sollen vertreten sein, ebenso wie die Berufsgruppen Psychotherapieund Körpertherapie. Mitglieder müssen nach Abschluss eines Trainings in Somatic Experiencing (SE)®eine mindestens zweijährige SE-Tätigkeit im Rahmen eines anerkannten Grundberufes (z. B. abgeschlosseneanerkannte Ausbildung als Physiotherapeuten, Feldenkraislehrer, Ärzte, Psychotherapeuten) nachweisen. EineWiederernennung ist möglich. Zur Vermeidung von Loyalitätskonflikten sollen sie nicht gleichzeitig eine leitendeFunktion im Rahmen der SE-Fortbildung oder in einem Organ des Vereins, ob national oder international,innehaben oder Organisatoren von SE-Trainings sein.Die Ethikkommission ist• Ansprechpartner für Klienten/innen und Ausbildungskandidaten/innen, die wegen möglicherGrenzüberschreitungen im Prozess der SE-Arbeit in Bedrängnis geraten sind und• Ebenfalls Ansprechpartner für ratsuchende SEP, die entweder sich selbst in einer ethisch fragwürdigenSituation befinden oder von möglicherweise fragwürdigem Verhalten eines/r SEP erfahren haben.Die Ethikkommission bietet bei Fragen und Problemen Orientierung und stellt den Dialog in den Vordergrund.Grundsätzlich sind die Mitglieder der Ethikkommission gegenüber Dritten zum Schweigen verpflichtet. Bei einemAnlass führen mindestens zwei Kommissionsmitglieder die Gespräche. Nach der Anhörung beider Seitenerarbeiten sie eine Vorgehensweise zur Bearbeitung der Beschwerde. Dabei könnte es sich um das Angeboteiner Mediation handeln oder um die Erarbeitung von Sanktionen, die vom Aussprechen einer Verwarnung überbefristete oder dauerhafte Suspendierung aus dem SE-Verein und/oder Aberkennung der Zertifizierung durch dieZertifizierungsstelle bis hin zur Strafanzeige reichen können. Die Kommission entscheidet mit einfacher Mehrheit,wobei mindestens drei Mitglieder beteiligt sein müssen. Die erarbeiteten Sanktionen werden dem Vorstand zurDurchführung empfohlen. Wird von einer der beteiligten Parteien der Verdacht der Befangenheit einesKommissionsmitglieds vorgetragen, entscheidet der Vorstand des Vereins Somatic Experiencing (SE)®Deutschland e.V. über den Befangenheitsantrag. Bei Befangenheit eines Mitgliedes tritt ein/e Vertreter/in inFunktion.Die Mitglieder der Kommission können bei Bedarf externe juristische oder kollegiale Hilfe in Anspruch nehmen.Anfallende Kosten sind mit dem/der Kassenwart/in des Vereins Somatic Experiencing (SE)® Deutschland e.V. zuklären.Es bleibt dem Vorstand vorbehalten, über den Vorgang die berufsständischen Kammern zu informieren.Der Kontakt zur Ethikkommission kann schriftlich über die Geschäftsstelle des Vereins Somatic Experiencing(SE)® Deutschland e.V. erfolgen oder direkt über die öffentliche Seite der vereinseigenen Webseite.

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